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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09   

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https://dejure.org/2010,32621
OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09 (https://dejure.org/2010,32621)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.11.2010 - 4 L 213/09 (https://dejure.org/2010,32621)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. November 2010 - 4 L 213/09 (https://dejure.org/2010,32621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; KAG § 6 Abs. 5 S. 1 LSA
    Erforderlichkeit einer Gleichbehandlung der Abgabenpflichtigen und Erfordernis eines sachlichen Grundes für Differenzierungen wesentlich gleicher oder wesentlich ungleicher Sachverhalte wegen des Grundsatzes der Abgabengerechtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Bestimmung des Beitragssatzes im Abwasserbeitragsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit einer Gleichbehandlung der Abgabenpflichtigen und Erfordernis eines sachlichen Grundes für Differenzierungen wesentlich gleicher oder wesentlich ungleicher Sachverhalte wegen des Grundsatzes der Abgabengerechtigkeit

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09
    Das Vorbringen der Beklagten begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, beide zit. nach juris).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09
    Das Vorbringen der Beklagten begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, beide zit. nach juris).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09
    Dies wiederum zieht die Gesamtnichtigkeit der Satzung nach sich, weil diese ohne gültige Regelung zum Beitragssatz nicht mehr den Mindestanforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA entspricht (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 28.11.1975 - BVerwG IV C 45.74 -, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2008 - 4 L 181/07

    Zum Grundgebührenmaßstab bei unbewohnten Wohngrundstücken

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09
    Eine derartige, von der Beklagten aufgestellte (Regel)Vermutung besteht mit Blick auf den in § 139 BGB zum Ausdruck gekommenen Rechtsgrundsatz gerade nicht (vgl. schon OVG LSA, Urt. v. 08.04.2008 - 4 L 181/07 -, zit. nach juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 60.08

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision mangels

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09
    Vielmehr verlangt der Grundsatz der Abgabengerechtigkeit als Ausprägung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG, der die dem Satzungsgeber im Abgabenrecht eingeräumte Gestaltungsfreiheit zulässigerweise einschränkt, vom Normgeber die Gleichbehandlung der Abgabenpflichtigen und fordert für Differenzierungen wesentlich gleicher oder wesentlich ungleicher Sachverhalte einen sachlich einleuchtenden und hinreichend gewichtigen Grund (BVerwG, Beschl. v. 30.04.2009 - BVerwG 9 B 60.08 -, zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 25.03.2010 - 21 ZB 08.2782

    Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09
    Um einen auf die grundsätzliche Bedeutung gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. Happ in: Eyermann, VwGO, § 124a Rdnr. 72; Kopp/Schenke, VwGO, § 124a Rdnr. 54; BayVGH, Beschl. v. 25.03.2010 - 21 ZB 08.2782 -, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 L 134/17

    Nochmalige Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach Übertragung der Aufgabe der

    Ein Vorteil im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 KAG-LSA besteht (jedenfalls) dann, wenn mit der Möglichkeit der Anschlussnahme eine grundsätzliche Erhöhung des Gebrauchs- und Nutzungswertes und dadurch des Verkehrswertes des Grundstückes verbunden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Januar 2004 - 1 L 146/03 -, juris, Rn. 18; Beschlüsse vom 2. Juli 2007 - 4 L 425/06 -, juris, Rn. 17; vom 9. Juli 2007 - 4 O 172/07 -, juris, Rn. 10; vom 2. September 2009 - 4 L 467/08 -, juris, Rn. 17 und vom 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 135/14

    Kostenerstattung nach SGB 8 § 89e Abs 1 S 1

    Der Rechtsmittelführer muss eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2014 - 4 L 59/13

    Beitragsschuld im Anschlussbeitragsrecht unter dem Gebot der Belastungsklarheit

    Wie das Verwaltungsgericht Halle mit Urteil vom 19. August 2009 (- 4 A 52/09 -) zur Recht festgestellt hat, verstieß die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Stadt D. vom 11. Juli 2000 - auch in der Gestalt der vier Änderungssatzungen - mit der Festsetzung eines geringeren Beitragssatzes für Grundstücke, die die in der Zeit vom 15. Juni 1991 bis 4. November 1993 angeschlossen wurden oder anschließbar waren, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, zit. nach JURIS).
  • VG Magdeburg, 27.04.2021 - 7 A 187/20

    Gesamtnichtigkeit einer Abfallgebührensatzung wegen fehlender Regelungen zur

    Dass die Körperschaft bei Annahme einer Teilnichtigkeit befugt wäre, den nichtigen Teil der Satzung rückwirkend zu heilen, ist für die Auslegung ihres (hypothetischen) Willens ohne Bedeutung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 17.11.2010 - 4 L 213/09 - und vom 30.11.2006 - 4 L 320/06 - sowie Urteil vom 14.04.2008 - 4 L 181/07 - alle zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2014 - 4 L 208/12

    Bürgerbegehren hinsichtlich des Ausscheidens der Gemeinde aus einer

    Der Rechtsmittelführer muss eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18

    Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht verstoßenden (zu niedrigen)

    Der Rechtsmittelführer muss eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18

    Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht des § 6 Abs. 1 S. 1 KAG LSA

    Der Rechtsmittelführer muss eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2018 - 4 L 147/18

    Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren bei einer angeblichen

    Der Rechtsmittelführer muss eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19

    Dauerhaftigkeit des Vorteils i. S. d. § 6 KAG ST 1996

    Der Rechtsmittelführer muss eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - 4 L 53/16

    Zur satzungsmäßigen Festlegung der täglichen Betreuungszeit in einem Hort durch

    Der Rechtsmittelführer muss eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12

    Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09

    Herstellungsbeitrag für eine zentrale öffentliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10

    Zur räumlichen Ausdehnung einer Erschließungsanlage i.S.v. § 242 Abs 9 BauGB

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15

    Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2014 - 4 L 81/14

    Erlass von Säumniszuschlägen

  • VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 526/20

    Gebührenbedarfsberechnung für Abfallentsorgung; Bemessung nach

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2016 - 4 L 3/16

    Auswahl von Schwangerschaftsberatungsstellen im Rahmen einer Förderung nach dem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 102/12

    Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig

  • VG Magdeburg, 16.12.2021 - 7 A 509/20

    Gesamtnichtigkeit einer Abfallgebührensatzung wegen eines zu unbestimmten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 96/12

    Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 4 L 80/15

    Abänderung von Steuerhebesätzen, die in einem Gebietsänderungsvertrag für einen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 4 L 217/15

    Zum Nachweis der Einhaltung der nach § 4 Abs. 5 AbwAG erklärten Werte

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2016 - 4 L 105/15

    Zur Vorabzuteilung eines Sitzes nach einer Kommunalwahl, wenn ein Wahlvorschlag,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2013 - 4 L 154/13

    Grundgebühr bei der zentralen Abwasserentsorgung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 4 L 9/15

    Pflicht zur Aufbewahrung und Vorlage von Arbeitsverträgen im Heimrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2020 - 4 L 31/20

    Berücksichtigung von Elterneinkommen im Rahmen der Ausbildungsförderung

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